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in Philippsburg
Bedingt durch das für uns begrenzte Berichtsvolumen können wir nur die wichtigsten Punkte gegenüberstellen:
Ausführungen von BM Martus: „Stadtverwaltung, BM und GR sind … mit dem Ziel gestartet, das Maximum an Lärmschutzmaßnahmen … zu erreichen. Nur dies lässt das Gesetz … im Moment zu. Zukünftig zu erwartende Verkehrszunahmen dürfen nicht einbezogen werden.“
BI: Auf welches „Gesetz“ wird hier Bezug genommen? Hat das namenlose Gesetz auch Paragraphen? Wenn ja, dann bitte die korrekte und vollständige Quellenangabe.
Jedenfalls das "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (EU-Richtlinie 2002/49/EG) sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Paragraphen 47a-47f als 6, kann damit nicht gemeint sein. Denn da heißt es:
„Aufgabe, Ziel und Ablauf des Lärmaktionsplans
Aufgabe von Lärmminderungsplänen ist es, bei vorhandenen oder zu erwartenden Einwirkungen verschiedenartiger Lärmquellen, ein Programm zur systematischen Verminderung der Lärmbelastung der Bevölkerung zu erstellen und eine koordinierte Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.“ Alles andere wäre eher bürokratisch, als logisch.
Ausführungen von BM Martus: „In der Öffentlichkeitsveranstaltung … am 25.05.2020 … wurde aus der Bürgerschaft drauf hingewiesen, dass es sich bei der Straße von Philippsburg Richtung Huttenheim um die L 602 und nicht wie … im Lärmaktionsplan bezeichnet, um die L 555 handelt. Dieser Einwand ist nicht richtig! Die ehem. L 602 führt seit dem 01.01.2020 die Bezeichnung L 555.“
BI: Auf die Frage, warum die Landesstraße zwischen Philippsburg und Huttenheim in einer Planungsunterlage als L 555 dargestellt ist, und nicht wie bekannt als L 602, gab es die klare Antwort: Die Verwechselung der Landesstraßen sei auf einen „Tippfehler“ zurück zu führen! Was jetzt?
Die Lärmkartierung und der Abgleich erfolgten 2017 bzw. 2019 und bilden die Grundlage für den aktuellen Lärmaktionsplan. Was hat die Umbenennung in 2020 mit diffusen Ermittlungen der Verkehrsbelastungsdaten zu tun?
Seit mehr als zwei Jahren wehrt sich die BI nunmehr mit ungebrochenem Engagement gegen die Ansiedlung eines Großlogistikers und eine Politik ohne Weitsicht.
Während viele „Befürworter“ ganz gut mit den Beschlüssen zu Lasten ihrer Mitbürger leben, können wir das leider nicht.
Deshalb werden wir weiter die Verantwortung anmahnen, die solch weitreichende Beschlüsse implizieren.
Zuletzt haben wir das durch eine mehrseitige Eingabe zum vorläufigen Lärmaktionsplan getan. Eine Berücksichtigung der Eingabe ist allerdings ungewiss.
Außerdem stehen weiterhin noch mehrere Urteile durch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) aus, die letztlich über Philippsburg als Mega-Logistikstandort entscheiden werden.
Parallel zu diesen Hauptverfahren wurde unlängst zusätzlich ein Eilverfahren zum sofortigen Baustopp angestrengt, welches verhindern sollte, dass der Bauherr - schon vor den eigentlichen Urteilen - Tatsachen in Form eines Baubeginns schaffen konnte.
Obwohl der Eilantrag in erster Instanz durch das Verwaltungsgericht abgelehnt wurde, ist diese Ablehnung aktuell nicht rechtskräftig, da umgehend ein Beschwerdeverfahren im Rahmen weiterer Rechtsmittel beim VGH eingeleitet wurde. Somit ist also auch hier noch kein endgültiges Urteil gefallen.
Ergo liegen nun alle finalen Entscheidungen beim Verwaltungsgerichtshof und ein Gericht entscheidet über ein - oder kein - lebenswertes Philippsburg.
Wenn Politik derart die Kontrolle verliert, sollte das alle nachdenklich machen.
Derweil kämpfen wir weiter „Für ein lebenswertes Philippsburg“ und eine Zukunft in unserer Stadt.
In der GR-Sitzung am 16.10.2018 stellte eine potentielle Investorengruppe die Nachfolgenutzung für das Goodyear-Gelände vor. Ein umweltfreundlicher Gewerbepark sollte entstehen. Mehrere Firmen sollten einziehen, die auch nötige Gewerbesteuereinnahmen versprachen.
Im Stadtanzeiger Nr. 13 vom 27.03.2020 fand sich dann – so nebenbei und leicht zu überlesen – eine kurze Notiz, wonach die Fa. Pfenning logistics hier einziehen wird.
Was war passiert, hatten sich nicht alle Parteien vor den Wahlen gegen einen weiteren Logistiker auf dem Goodyear-Gelände ausgesprochen?
Die Erklärung könnte die Presseerklärung der Wirth-Gruppe zur Ansiedlung des Logistikers geben: „Obwohl der Ausbau der Hallen noch nicht gänzlich fertiggestellt ist und den Anforderungen für die spätere Nutzung im Gewerbepark eigentlich noch nicht entspricht, hat sich Philippsburgs Bürgermeister Stefan Martus für die Lösung stark engagiert.“
Aha! Dieses Engagement hätten wir auch gerne als Bürger dieser Stadt, z.B. bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes, der schon bei der Aufstellung überholt ist.
Doch wir bekommen stattdessen Lkw, Lkw und schon wieder Lkw.
Wir sollten mit diesen immensen Belastungen leben, sie wären doch „Absolut verkraftbar“, schrieb man sogar in den BNN und betitelte uns immer wieder als die Arbeitsplatz-Vernichter schlechthin. (Als würden weniger problembehaftete Firmen keine Arbeitsplätze und bessere Einnahmen liefern!)
Das sagten uns u.a. die Befürworter, die jetzt noch schnell, nur in ihrem Ortsteil, ein Lkw-Durchfahrverbot hätten.
Danke. Dadurch haben wir jetzt endlich verstanden, was wirklich soziales und solidarisches Verhalten bedeutet.
Deshalb kämpfen wir weiter, „Für ein lebenswertes Philippsburg“ in allen Stadtteilen und freuen uns für alle, denen der LAP wenigstens etwas Erleichterung bringt.
Dieses Resümee dürften viele nach der Vorstellung des Lärmaktionsplanes in der Festhalle gezogen haben.
Eigentlich sollen die vorgeschriebenen Pflichtveranstaltungen Bürgern eine aktive Teilnahme am Gelingen des LAP ermöglichen – eigentlich.
Nachdem Bürger aus der Kernstadt und Huttenheim deshalb voller Hoffnung und mehr als eindringlich ihre Alltagsbelastungen mit immer größerem Verkehr und besonders dem Lkw-Verkehr geschildert hatten, trafen diese allerdings auf keinerlei Empathie.
Nichts, was erkennen ließ, dass jemand Verantwortung übernehmen möchte oder dass eine Bürgerbeteiligung etwas bewirken könnte.
Stattdessen wurde aus dem bereits veröffentlichen, vorläufigen LAP zitiert, der BM belehrte, dass es für alteingesessene Bürger keinen „Bestandsschutz“ gibt, dass man die Empfehlungen der WHO als Stadt nicht berücksichtigen muss (aber könnte!), die falsche Beschriftung der L602 nur ein Tippfehler war (?), usw. …
In Summe erfuhren die Zuhörer ganz genau, was die Stadt, vertreten durch den BM, nicht muss.
Was man nach mehreren Beschlüssen, die massives Lkw-Aufkommen zur Folge haben werden, überhaupt zu tun gedenkt und in Verantwortung müsste - das erfuhr man nicht.
Möglichkeiten zu handeln bietet der § 47 (V.M.,B.-W.) durchaus. Diese Möglichkeit wollte man aber offensichtlich nicht kennen.
Es verwunderte nicht, dass BM Martus auf die unbequemen Fragen der BI wieder einmal nicht antwortete. Auf Fragen, die hauptsächlich darauf abzielten, ob er überhaupt gewillt ist, die Lärmkartierung zum Schutz der Bevölkerung zu ergänzen. So gilt wohl einmal mehr, keine Antwort ist auch eine Antwort. Eine herbe Enttäuschung für alle, die den Versprechungen im Vorfeld der Bürgerentscheide geglaubt haben.
Dennoch bleibt die Übernahme von Verantwortung für getroffene Entscheidungen. Etwas, das Philippsburgs Bürger erwarten können.
Deshalb erwarten wir mit Spannung die nächste GR-Sitzung. Wir werden sehen, wer sich seiner Verantwortung bewusst ist und wer nicht. Der Auftakt war für uns leider nicht vielversprechend.
Deshalb kämpfen wir weiter „Für ein lebenswertes Philippsburg“ und eine Zukunft in unserer Stadt.
Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
wir wenden uns heute, im Rahmen der möglichen Bürgerbeteiligung zur Ermittlung der Lärmbelastung in unserer Stadt, mit einem offenen Brief an Sie.
Die Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Philippsburg“ e.V. begrüßt die Umsetzung eines kommunalen Lärmschutzplanes nach Vorgaben des Verkehrsministeriums und möchte sich auch in diesem Bereich für alle Bürger der Stadt engagieren.
Den vorgestellten Zwischenbericht der Firma Modus Consult und die zu erwartenden Maßnahmen halten wir allerdings für unvollständig und ergänzungswürdig. Sie sind nach unserem Ermessen nicht ausreichend auf unsere Stadt zugeschnitten, zu minimalistisch in ihrer Planung und werden den Möglichkeiten eines Lärmaktionsplanes nicht gerecht, da sie wichtige Faktoren völlig außer Acht lassen – obwohl diese Faktoren bekannt sind und Ergänzungsmöglichkeiten seitens der Kommune bestehen.
„Für eine zielgerichtete Lärmaktionsplanung ist…es erforderlich, die Lärmkartierung 2017…zu ergänzen. Einzubeziehen sind hier verkehrsreiche Kreis- und Gemeindestraßen oder auch lärmrelevante Straßen …. , insbesondere dann, wenn Wohngebäude nah der Straße stehen.“
(Quelle: V.M., B.-W.)
Unsere nachfolgenden Einlassungen beziehen sich auf den Zwischenbericht der Firma Modus Consult in der Fassung vom 06.04.2020 und den daraus resultierenden Maßnahmen.
Die innerörtlichen Verkehrsbelastungen und die daraus folgenden verkehrsrechtlichen und verkehrstechnischen Maßnahmen sind nicht Gegenstand unserer Betrachtung.
Als Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Philippsburg“ unterstützen wir jedoch jede Entlastung unserer Bevölkerung, da wir um die gesundheitlichen Folgen immenser Lärmbelastung durch den Straßenverkehr wissen.
Unser erster Fokus liegt auf der Lärmkartierung der L 602, einschließlich der angrenzenden und einmündenden Straßen und ihrer Lärmpotentiale.
Die hierfür vorliegenden Zahlenwerte von 2017 gleichen einem Blick in den Rückspiegel. Sie zeigen auf, was hinter uns liegt und lassen deshalb den Blick nach vorne, für ein nachhaltiges Lärmkonzept, nicht zu.
Der vorausschauende Blick, für ein lebenswertes Philippsburg in der Zukunft, fehlt gänzlich. Damit sind keineswegs irgendwelche Visionen oder theoretische Planspielchen unsererseits gemeint, sondern hier müssen ganz konkrete Beschlusslagen des Gemeinderats Berücksichtigung finden.
Gemäß des Gemeinderatsbeschlusses vom 19.12.2018 soll auf dem ehemaligen Kasernengelände ein Logistikzentrum entstehen. Dass dies zu einer massiven Zunahme des Schwerlastverkehrs mit gleichzeitig ansteigenden Lärm- und Schadstoffbelastungen führen wird, können selbst die glühendsten Befürworter der Logistik nicht leugnen.
Ein wesentlicher Aspekt also, der in dem Planvorhaben aber keinerlei Beachtung findet. Unser zweiter Fokus richtet sich auf die Nachfolgenutzung der ehemaligen Goodyear-Produktionshallen.
In der Gemeinderats-Sitzung am 16.10.2018 gab die potentielle Investorengruppe Einzelheiten dieser Nachfolgenutzung bekannt. Entsprechend den Ausführungen dieser Investoren soll auf dem Areal ein Gewerbepark mit einem Gewerbe-Mix aus Klein- und Mittelbetrieben auf energieeffizienten Nutzungsflächen entstehen. Sogar von einer Ansiedlung von Start-ups war die Rede.
Ein weiterer Logistiker wurde ausgeschlossen - damals. Entgegen dieser Beteuerungen fand sich – so nebenbei, im Stadtanzeiger Nr. 13 vom 27.03.2020 - eine kurze Notiz, wonach die pfenning logistics hier einziehen wird.
In den Unternehmens-, Wirtschafts- und Branchen-Nachrichten LOGISTIK HEUTE fand sich außerdem: „Die Wirth Gruppe und die Stadt Philippsburg haben…die Entscheidung getroffen, der Pfenning Gruppe…... flexible Lagerkapazitäten ……… zur Verfügung zu stellen.“
Auch diese aktuellen und künftigen Auswirkungen wurden im Planvorhaben nicht berücksichtigt. Die beiden o.g. Beispiele stehen demnach für abgesegneten, zusätzlichen Verkehr im Bereich der L 602, den Verkehrsknotenpunkten Kasernenstraße und Goodyear- Zufahrt, entlang der Kasernenstraße bis zum künftigen Logistik-Areal bzw. Walthersee und von der L 602 bis zur Zufahrt B 35 und weiter.
Die Zunahme dieser vornehmlichen LKW-Verkehre bedeutet eine massive Belastung für alle in der Umgebung wohnenden Bürger. Besonders betroffen sind dadurch alle Bewohner im Großbereich „Mühlfeldsiedlung“, unsere Huttenheimer Mitbürger und alle weiteren Anwohner im „Lärmbereich“ der genannten Straßen und Strecken.
Den „Betriebslärm“ dieser Firmen und den Umstand, dass aus einem Gewerbegebiet zu Gunsten eines Fremdunternehmers ein Industriegebiet gemacht wurde, lässt der vorliegende Lärmaktionsplan ebenfalls völlig außer Acht, mit Folgen für die Bevölkerung, die wir nicht hinnehmen wollen. Weitere Faktoren, die keine Rolle im Planvorhaben spielen.
Als Bürger/innen dieser Stadt können wir Entscheidungen auf der Basis von zeitgemäßen, vollständigen Planungsdaten und einen folgerichtigen, nachhaltigen Lärmaktionsplan von der Stadtverwaltung und dem Gemeinderatsgremium erwarten.
Die vorliegende LAP-Fassung erfüllt diese Voraussetzungen nach den oben gemachten Ausführungen in Bezug auf die L 602 und die einmündenden Straßen nicht.
Der LAP in der jetzigen Fassung wäre somit schon jetzt obsolet und der Sinn und Zweck des Ganzen verfehlt.
Wir erwarten deshalb, dass unsere Anregungen und Wünsche, entsprechend der Sitzungsvorlage zur GR-Sitzung vom 05.05.2020, Berücksichtigung finden.
„Die Öffentlichkeit hat in dieser Zeit die Möglichkeit, Anregungen und Wünsche zu äußern. Die Ergebnisse dieser Mitwirkung sind bei der Ausgestaltung zu berücksichtigen.“
Sollten Möglichkeiten der Lärmreduzierung nicht im Zuständigkeitsbereich der Kommunen zu finden sein, bitten wir schon jetzt darum, diese bei den verantwortlichen Stellen anzuregen und weisen Sie auf diese durch die Ministerien geschaffene Möglichkeit hin.
Lärm zählt mit zu den größten Umweltproblemen unserer Gesellschaft. …… Neben hohen Gesundheitsrisiken für die betroffenen Menschen entsteht hierdurch auch ein immenser wirtschaftlicher Schaden.“
(Quelle: GR-Sitzung,05.05.2020, TOP 7)
Dem stimmen wir, im Sinne eines lebenswerten Philippsburgs, gerne und mit Überzeugung zu!
Nachdem wir uns so mit dem nötigen Bürger-Engagement an dem künftigen LAP beteiligt haben, hoffen wir nun auf das gleiche Engagement von Ihrer Seite - zum Schutze aller Bewohner dieser Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorstandschaft der Bürgerinitiative Für ein lebenswertes Philippsburg e.V.
Die Jahreshauptversammlung der BI begann mit einem Jahresrückblick und einer Zusammenfassung zur aktuellen Sachlage.
Nachdem die Dietz AG am 5.12.2019 einmal mehr verkündete „Jetzt wird in Philippsburg gebaut“, hatte man sich umgehend über den BI-Anwalt Dr. Lieber kundig gemacht.
So ergibt sich folgende aktuelle Faktenlage:
Die Dietz AG hat nach wie vor nur eine Teilbaufreigabe und noch keinen Roten Punkt - es gibt also keine veränderte Sachlage seit Juni 2019!
Der Eigentümer des Geländes ist weiterhin die Fa. BioEnergie Nordbaden GmbH. Auf Anraten des BI-Anwaltes Dr. Lieber wurde dennoch sicherheitshalber ein Eilantrag zum sofortigen Baustopp am VG gestellt.
Neben der Klage am VG wegen Ablehnung des Widerspruchs zur erteilten Baugenehmigung und dem Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan am VGHist somit ein drittes Verfahren auf den Weg gebracht.
Die nächtlichen Anfahrten zum Kasernengelände haben uns gezeigt, was uns blühen könnte, wenn wir die Logistikansiedlung nicht verhindern. Verbotene Nachtfahrten werden trotzdem durchgeführt und die Verantwortlichen interessiert es nicht. Wer sollte sich dann um ein Mehr an LKW-Fahrten oder andere Probleme kümmern?
Das angelieferte Material wurde inzwischen tatsächlich als arsenbelasteter Aushub von Bruchsal bestätigt. Alles ist wieder ganz harmlos, aber keiner konnte uns bis jetzt glaubhaft erklären, warum Bruchsal dann laut BNN mehr als 307 000 € für den Abtransport des belasteten Materials bezahlt.
Wir bleiben am Ball und haben inzwischen partielle Akteneinsicht über die „Auffüllungen“ auf dem Gelände erhalten, die bereits 2012 (!) begannen und kontinuierlich erfolgten. Wir informieren Sie wieder, wenn wir alle Aufzeichnungen erhalten und durchgesehen haben.
Innerhalb der Jahreshauptversammlung wurde auch die vierköpfige Vorstandschaft der BI entlastet und wiedergewählt. Die gesamte Vorstandschaft bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen und arbeitet auch im neuen Jahr gemeinsam mit allen Mitgliedern weiter, „Für ein lebenswertes Philippsburg“ und eine Zukunft in unserer Stadt.
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